Ich biete Psychotherapie für Erwachsene in der Fachkunde Verhaltenstherapie an. Die Verhaltenstherapie ist für mich die optimale Möglichkeit, ein schulenübergreifend evidenzbasiertes und auf Sie zugeschnittenes Therapieangebot zu machen, da sich in ihr alle Methoden und Interventionen die ein wissenschaftliches Fundament haben integrieren lassen. Dieses integrative Denken richte ich nach der Allgemeinen Psychotherapie oder auch Neuropsychotherapie aus. Diese wurden von Klaus Grawe begründet und stellen die Psychotherapie auf die Basis grundlegender Wirkfaktoren, die sich über die verschiedenen Therapieschulen von Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Systemischer Therapie, oder Tiefenpsychologischer Psychotherapie finden lassen. Hierdurch wird eine Kombination schnell Leidensdruck lindernder Techniken der Verhaltenstherapie zu Beginn, mit im Verlauf der Therapie stärkerer Fokussierung von beispielsweise biographischen Themen oder tieferliegenden inneren Konflikten gefördert. Dabei ist es mir stets wichtig, mein Vorgehen transparent mit Ihnen abzustimmen und Ihre Autonomie zu würdigen.
Ich behandle sämtliche psychischen Erkrankungen in Einzel- und/oder Gruppenpsychotherapie.
Das Honorar für privatbehandelnde approbierte Psychotherapeut:innen, festgelegt in der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP), erfuhr im Jahr 2024 nach 25 Jahren eine Anpassung, sodass eine Eigenbeteiligung nun zumeist entfällt.
Je nachdem wer die Kosten der Psychotherapie trägt, können für Sie unterschiedliche Gebühren anfallen:
Private Krankenversicherung
Sind Sie privat versichert, informieren Sie sich zunächst bei Ihrer Privaten Krankenversicherung über die Möglichkeit der Kostenübernahme einer Psychotherapie. Sie werden einige Unterlagen erhalten, die Sie am besten zu unserem Erstgespräch schon mitbringen. So Sie eine Psychotherapie bei mir aufnehmen möchten, werde ich dann die nötigen Papiere an Sie und Ihre Versicherung übergeben. Für eine reguläre Psychotherapie-Sitzung von 50min berechne ich den von der von der PKV übernommenen 2,3-fachen Satz GOP.
Von einer Eigenbeteiligung ist nicht auszugehen.
Beihilfe
Sind Sie über die Beihilfe versichert, informieren Sie sich zunächst bei Ihrer Beihilfestelle über die Modalitäten der Kostenübernahme einer Psychotherapie. Sie werden einige Unterlagen erhalten, die Sie am besten zu unserem Erstgespräch schon mitbringen. So Sie eine Psychotherapie bei mir aufnehmen möchten, werde ich dann die nötigen Papiere an Sie und Ihre Beihilfestelle übergeben. Ich rechne nach dem von der Beihilfe übernommenen Satz von 2,3 GOP ab. Aufgrund der neuen GOP-Bestimmungen gibt es bei einigen Beihilfestellen manchmal Probleme in der Übernahme der zu jeder Sitzung gehörigen Befunderhebung. Hierdurch kann ein Betrag von 33,52€ pro Sitzung offenbleiben.
Bei einer Kostenübernahme der Beihilfe fällt daher pro Sitzung in einigen Fällen derzeit eine Eigenbeteiligung von 33,52€ an.
Heilfürsorge
Eine Behandlung in meiner Privatpraxis finanziert durch Ihre Heilfürsorge ist ohne Probleme möglich. Fragen Sie bei Ihrer Heilfürsorge nach den genauen Modalitäten. Polizeivollzugsbeamt:innen, Vollzugsbeamt:innen des Bundesgrenzschutzes, Beamt:innen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamt:innen, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, erhalten so schnellen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung.
Als Soldat:in benötigen Sie allerdings eine Überweisung Ihres Truppenarztes und den Sanitätsvordruck ,,Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)", beides bringen Sie bitte schon zu unserem Erstgespräch mit.
Selbstzahler
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. Hierdurch erhält Ihre Krankenversicherung keinerlei Daten bezüglich der Therapie. Sinnvoll kann dies unter Umständen bei einer angestrebten Verbeamtung, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Die Therapie kann sofort beginnen und es gibt kein die Sitzungszahl begrenzendes Kontingent. Dazu können Sie die Therapiekosten von der Steuer absetzen.
Für eine Einzel-Psychotherapie-Sitzung von 50min berechne ich 131,15€ (3,0-facher Satz GOP).
Für eine Gruppen-Psychotherapie-Sitzung von 50min (5-8 Personen) berechne ich 26,22€ pro Person (3,0-facher Satz GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Zahl an Psychotherapeut:innen, mit denen die Gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen, wird aufgrund einer angenommenen Überversorgung begrenzt: Nur Psychotherapeut:innen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung einen Kassensitz erhalten, dürfen mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Zahl der Kassensitze ist stark limitiert. Ich verfüge über keinen Kassensitz, sondern betreibe eine Privatpraxis. Eine Übernahme der Behandlungskosten durch eine Gesetzliche Krankenversicherung ist daher nur in Ausnahmefällen über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V möglich. Ausführliche Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie auf therapie.de. Hilfe bei der Beantragung einer Kostenerstattung finden Sie über kassenwatch.de.